§ 1 WARNHINWEIS ZU INHALTEN

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§ 2 EXTERNE LINKS

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§ 3 URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

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Hinweise auf Rechtsverstöße: Sollten Sie innerhalb unseres Internetauftritts Rechtsverstöße bemerken, bitten wir Sie uns auf diese hinzuweisen. Wir werden rechtswidrige Inhalte und Links nach Kenntnisnahme unverzüglich entfernen.

§ 4 BESONDERE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

ALLGEMEINE
GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN
DER TRAFFO GMBH

GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Traffo GmbH, Rosenbergstr. 52b, 70197 Stuttgart  (im Folgenden: Traffo), soweit im Einzelfall von den Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von Traffo schriftlich zugestimmt.

VERTRAGSINHALT & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Der Leistungsumfang eines jeweiligen Auftrages ergibt sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Der Vertrag kommt mit erst Annahme des vom Kunden schriftlich bestätigten Angebots durch Traffo zustande, soweit nichts anderes vereinbart. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise und Zahlungsfristen. Sämtliche Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, falls nicht separat ausgewiesen.

(2) Werden monatliche wiederkehrende Stunden- oder sonstige Leistungen vereinbart, so entfallen nichtgenutzte Leistungsstunden mit dem jeweiligen Monatsablauf. Eine Summierung über die vereinbarte Leistungszeit findet nicht statt. Traffo ist stets berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen sowie auch Vorschusszahlungen in Rechnung stellen.

(3) Soweit sich aus dem Angebot bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist Traffo bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei. Traffo ist darüber hinaus berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, wird dies aber mit dem Kunden im Einzelfall abstimmen.

(4) Termine und Fristen sind stets unverbindlich, wenn Traffo nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestätigt.

(5) Auf Leistungen und Dienste die von der Traffo freiwillig und unentgeltlich erbracht werden und die kein Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind, hat der Kunde keinen Anspruch. Ob, wie und wann die Traffo diese erbringt, obliegt alleine Traffo.

LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

(1) Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus dem Auftrag. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden, ist Traffo berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und Kosten abzurechnen.

(2) Wird eine Festlaufzeit vertraglich vereinbart, so ist eine ordentliche Kündigung während dieser ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt, (ii) der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder (iii) der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten gemäß diesen AGB und der Auftragsbeschreibung in erheblicher Art und Weise verletzt.

(3) Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet, so ist der Kunde verpflichtet, die vertragliche Vergütung zu bezahlen. Den Parteien steht der Nachweis eines geringeren oder auch höheren Schadens offen. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde unterstützt Traffo bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Er wird Traffo insbesondere in erforderlichem Umfang Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren sowie rechtzeitig die erforderlichen Informationen und/oder Datenmaterialien zur Verfügung stellen. Traffo darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind.

HAFTUNG + GEWÄHRLEISTUNG

(1) Traffo macht keinerlei Zusagen und übernimmt insbesondere nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen durch seine Leistungen. Erklärungen in Form von Zielvorgaben, Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen sind stets als unverbindlich anzusehen und stellen unter keinen Umständen eine Erfolgszusage oder Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände dar.

(2) Für Schäden haftet Traffo nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für seine Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar ist, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt aus jedem Rechtsgrund. Dies gilt auch bei Arglist und Garantieversprechen oder wenn die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, erfolgt.

GEHEIMHALTUNG & DATENSCHUTZ

(1) Beide Parteien verpflichten sich, die ihnen jeweils von der anderen Partei im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt gewordenen bzw. bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese nur, im zur Durchführung der vorliegenden Vereinbarung erforderlichen Umfang, Dritten (einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten, Subunternehmen und verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG) zugänglich zu machen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Die Parteien werden diese nicht kommerziell verwerten oder diese zum Gegenstand von gewerblichen Schutzrechten machen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung und Verwertungsverbot besteht auch nach Beendigung des  Vertragsverhältnisses fort.

(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Parteien der jeweils anderen Partei sämtliche vertraulichen Unterlagen zurückgeben und alle Daten löschen, die sie im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages erhalten haben.

(3) Die Parteien gewährleisten, dass sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach bestem Wissen einhalten. Eine Information zum Datenschutz im Rahmen von Kundendaten stellt Traffo unter folgendem Link zur Verfügung: www.traffo.io/kundendatenschutz. Sollte eine Partei datenschutzrechtliche Bestimmungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen und der anderen Partei dadurch ein Schaden entstehen, so verpflichtet sich Erstere dazu, Letztere angemessen zu entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung dieser Bestimmungen freizustellen.

(4) Traffo muss und wird im Rahmen seiner Tätigkeit auch Daten der Mitarbeiter des Kunden verarbeiten. Der Kunde versichert, dass er seine Mitarbeiter entsprechend aufgeklärt und möglicherweise notwendige datenschutzrechtliche Einwilligungen eingeholt hat. Von Ansprüchen Dritter stellte er Traffo insoweit frei.

(5) Die Parteien sind sich einig, dass sie für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon und E-Mail bedienen möchten. Sie sind sich der Gefahren des unverschlüsselten Email- und Telefonkontakts bewusst und erteilen sich gegenseitig die Einwilligung in den unverschlüsselten Emailversand.

RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN

(1) Traffo steht das ausschließliche Nutzungsrecht an sämtlichen im Rahmen des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how zu.

(2) Traffo räumt dem Kunden jeweils ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschließlichen internen Gebrauch an den überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschließlich des jeweils zugehörigen Know-hows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Traffo zulässig.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz von Traffo. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von Traffo nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Er darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

(3) Traffo kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer Frist von 4 Wochen, gilt die Änderung als genehmigt.

(4) Änderung der Rechtsform, der Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

(5) Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.